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8.5.2020, 7:05 - Archiv

Audi Schweiz verlängert aus Kulanzgründen Neuwagen- und Anschlussgarantie

  • Massnahme gilt angesichts Corona-Krise schweizweit
  • Philipp Lüchinger Head of Aftersales Audi Schweiz: „Hiermit ermöglichen wir unseren Kunden in diesen schwierigen Zeiten mehr Spielraum und entlasten die Servicebetriebe.“

Cham, 7. Mai 2020 – Audi Schweiz gewährt seinen Kunden eine Verlängerung von Neuwagen – und Anschlussgarantie. Die Massnahme wird kurzfristig in der Schweiz eingeführt, da es vielen Kunden vor dem Hintergrund der Corona-Krise nicht möglich war oder ist, Audi-Vertragswerkstätten aufzusuchen und ihre Garantieansprüche zeitnah wahrzunehmen.

Die Verlängerung gilt für alle in Europa, Brasilien, Mexiko und Indien produzierten Fahrzeuge, deren Neuwagen- bzw. Audi-Anschlussgarantie im Zeitraum zwischen 1. März 2020 und 31. Mai 2020 ausläuft bzw. ausgelaufen ist. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020. Die Laufleistungsbegrenzung der Anschlussgarantie bleibt im Zuge dieser Garantieverlängerung unverändert bestehen. Sollte sich die Verlängerung der Neuwagengarantie mit dem Beginn der Anschlussgarantie überschneiden, wird der Start der Anschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten verschoben.

„Wir möchten unseren treuen Kunden in dieser volatilen Zeit etwas entgegenkommen und und ihnen mehr Spielraum geben, um benötigte Werkstattbesuche zu koordinieren“, sagt Philipp Lüchinger, Head of Aftersales Audi Schweiz. „Viele der Vertragswerkstätten in der Schweiz haben aktuell noch geschlossen oder öffnen erst wieder nach der Lockerung am Montag den 11. Mai ihre Türen. In diesem Zusammenhang war es vielen Kunden nicht einfach möglich, ihre Beanstandungen zeitgerecht anzuzeigen oder ihre Fahrzeuge reparieren zu lassen. Es ist uns wichtig, dass wir nun gemeinsam agieren, um unseren Kunden dennoch ein Premium-Erlebnis mit unserer Marke zu ermöglichen und die Zukunft unserer Betriebe zu sichern.“

Die Laufleistungsbegrenzung der Audi-Anschlussgarantie bleibt im Zuge der Garantieverlängerung bestehen.Bei dieser Aktion handelt es sich aufgrund der Umstände durch Covid-19 um ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen der Marke mit den vier Ringen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft.

 

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